Kontakt

Konnten wir bei Ihnen Interesse für die UmsonstRente wecken? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir berechnen Ihnen dann individuell die maximale Höhe Ihrer Umsonstrente.  


Sie haben mehrere Möglichkeiten:

 

Das einfachste für Sie ist es, uns unter unserer Telefonnummer 030/ 80 20 867-80 anzurufen. Hier stehen wir Ihnen Werktags von 10.00 – 15.00 Uhr zur Verfügung.

 

Alternativ können Sie ihre Kontaktdaten auch rechts in das Feld unseres kostenfreien Rückrufservices eingeben. Wir rufen Sie dann zu Ihrer angegebenen Wunschzeit zurück, auch außerhalb der Geschäftszeiten.

 

Als dritte Möglichkeit können Sie uns noch per E-Mail erreichen. Unsere Adresse: info@umsonstrente.de.

Haben Sie Fragen zum Thema Umsonstrente? Unsere virtuelle Mitarbeiterin gibt Ihnen direkt Antwort auf die häufigsten Fragen.

 

Kostenloser Rückrufservice

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice! Geben Sie Ihre Kontaktdaten in das untenstehende Formular ein und wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück – gerne auch außerhalb unserer Geschäftszeiten.


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Begriffserklärungen

Riester-Rente:

Im Jahr 2001 hat der Gesetzgeber die „Riester-Rente“ eingeführt, die den Arbeitnehmern mittels eines staatlichen Zuschusses eine private Altersvorsorge erleichtern sollte. Man war sich in der Bundesregierung einig, dass der Staat in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, allen Bürgern eine auskömmliche Rente zu garantieren. Bei der Reform wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten aber so gestaltet, dass weitgehend nur gesetzlich Rentenversicherungspflichtige anspruchsberechtigt waren. Selbstständige Beamte und Freiberufler wurden also effektiv diskriminiert, obwohl sie oftmals ähnlich hohe oder gar niedrigere Einkommen als Rentenversicherungspflichtige haben.

 

Rürup-Rente:

 Der Gesetzgeber hat daher im Jahr 2005 eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, eingeführt. Mit ihr haben nun auch Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung privat für ihr Alter vorzusorgen. Anders als bei der Riester-Rente gibt es hier keine direkten staatlichen Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Mit Rürup-Sparen werden allerdings viel höhere Beiträge gefördert, als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) gefördert anlegen. Um den Bundeshaushalt zu schonen und Verwerfungen und Benachteiligungen (z.B. Doppelbesteuerung) bei Steuerpflichtigen zu vermeiden, wurden umfangreiche Übergangsregelungen festgesetzt. So können Sie als Selbstständiger von ihrem Jahresbeitrag aktuell 68 Prozent als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen und so Ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Der Anteil der Steuervergünstigung in der Einzahlphase steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich in dem Maße an, wie die Übergangsregelungen abgebaut werden. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100% der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben. Zusammen mit den Erträgen aus dem Altersvermögensgesetz ergibt sich ab diesem Zeitpunkt i.d.R. eine staatliche Förderung, die Ihre Beitragszahlungen sogar übertreffen, sodass Sie Ihre zuvor eingezahlten Beiträge effektiv zurückerstattet bekommen