Ihr Weg zur Umsonstrente

Interessiert Sie die Möglichkeit einer Rente, für die Sie unterm Strich nichts bezahlt haben werden? Dann informieren Sie sich näher auf unseren Seiten!

 

Wir haben für Sie umfassende Beispielrechnungen vorbereitet. Hier können Sie anhand eines Ihrer persönlichen Situation nahekommenden Musterfalles sehen, in welchen Größenordnungen sich Ihre zukünftige Umsonstrente voraussichtlich bewegen wird.

 

Anschließend haben Sie mehrere Möglichkeiten mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot machen können. Eine Möglichkeit sehen Sie bereits rechts in der Box: unseren kostenlosen Rückrufservice. Die anderen Möglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Kontakt“.

 

Wenn wir Sie dann mit unserem individuellen Angebot überzeugen konnten, steht einem abschließenden Telefongespräch nichts mehr im Wege. Hier können wir dann die genauen Details Ihrer persönlichen Umsonstrente besprechen. Wenn alle Unklarheiten beseitigt werden konnten, erfolgt hier der Vertragsschluss.

 

Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen.

Haben Sie Fragen zum Thema Umsonstrente? Unsere virtuelle Mitarbeiterin gibt Ihnen direkt Antwort auf die häufigsten Fragen.

 

Kostenloser Rückrufservice

Nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice! Geben Sie Ihre Kontaktdaten in das untenstehende Formular ein und wir rufen Sie zu Ihrer Wunschzeit zurück – gerne auch außerhalb unserer Geschäftszeiten.


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Begriffserklärungen

Riester-Rente:

Im Jahr 2001 hat der Gesetzgeber die „Riester-Rente“ eingeführt, die den Arbeitnehmern mittels eines staatlichen Zuschusses eine private Altersvorsorge erleichtern sollte. Man war sich in der Bundesregierung einig, dass der Staat in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, allen Bürgern eine auskömmliche Rente zu garantieren. Bei der Reform wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten aber so gestaltet, dass weitgehend nur gesetzlich Rentenversicherungspflichtige anspruchsberechtigt waren. Selbstständige Beamte und Freiberufler wurden also effektiv diskriminiert, obwohl sie oftmals ähnlich hohe oder gar niedrigere Einkommen als Rentenversicherungspflichtige haben.

 

Rürup-Rente:

 Der Gesetzgeber hat daher im Jahr 2005 eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, eingeführt. Mit ihr haben nun auch Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung privat für ihr Alter vorzusorgen. Anders als bei der Riester-Rente gibt es hier keine direkten staatlichen Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Mit Rürup-Sparen werden allerdings viel höhere Beiträge gefördert, als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) gefördert anlegen. Um den Bundeshaushalt zu schonen und Verwerfungen und Benachteiligungen (z.B. Doppelbesteuerung) bei Steuerpflichtigen zu vermeiden, wurden umfangreiche Übergangsregelungen festgesetzt. So können Sie als Selbstständiger von ihrem Jahresbeitrag aktuell 68 Prozent als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen und so Ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Der Anteil der Steuervergünstigung in der Einzahlphase steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich in dem Maße an, wie die Übergangsregelungen abgebaut werden. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100% der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben. Zusammen mit den Erträgen aus dem Altersvermögensgesetz ergibt sich ab diesem Zeitpunkt i.d.R. eine staatliche Förderung, die Ihre Beitragszahlungen sogar übertreffen, sodass Sie Ihre zuvor eingezahlten Beiträge effektiv zurückerstattet bekommen