Die Zusatzrente - zu 100% vom Staat finanziert

Mit unserer Umsonstrente ermöglichen wir Ihnen eine private Rentenversicherung, deren Beiträge sich über die Laufzeit komplett mit Steuervorteilen finanzieren lassen. Möglich wird dies durch die Reform der Rentengesetzgebung aus dem Jahr 2005, welche die steuerliche Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen ermöglicht hat. Hierbei steigen Ihre Steuerersparnisse bei konstanten Beiträgen stetig an. Je nach Einkommenssituation übertreffen Ihre Ersparnisse bereits nach wenigen Jahren die gezahlten Beiträge, sodass Sie über die gesamte Laufzeit gesehen letztlich keinen Cent für Ihre private Altersvorsorge aufwenden müssen.

 

Auf unseren Seiten können Sie sich ausführlich über die Umsonstrente informieren. Sie finden hier alle Details und typische Berechnungsbeispiele. Auch können Sie unseren Service nutzen und eine individuelle Beispielrechnung erstellen oder sich über unseren kostenlosen Rückrufservice individuell beraten lassen.

 

Ihr

 

Umsonstrente-Team

 

 

 

Individuelle Berechnungsbeispiele für Ihre "Umsonstrente"

Felix P., Single, 23 Familie mit Kind., 32/34 Ehepaar, 50/51

mögliche

Zusatzrente:

748 €

mögliche

Zusatzrente:

1380 €

mögliche

Zusatzrente:

620 €

 

Drei Einkommensbeispiele:


 

Drei Einkommensbeispiele:


 

Drei Einkommensbeispiele:


 

 

Vera K., Single,50 Familie mit zwei Kindern, 32/34 Ehepaar L., 26/28

mögliche

Zusatzrente:

380 €

mögliche

Zusatzrente:

1820 €

mögliche

Zusatzrente:

1100 €

 

Drei Einkommensbeispiele:


 

Drei Einkommensbeispiele:


 

Drei Einkommensbeispiele:


 

 

 

* Diese Ausführungen und Berechnungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind unverbindlich und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie basieren auf subjektiven Bewertungen und berücksichtigen den derzeitigen Kenntnisstand sowie die derzeitige Gesetzeslage. Die Berechnungen sind als reine Orientierung zu sehen und beanspruchen keine absolute Gewähr. Sie ersetzen keine ausführliche Beratung. Es wurden bestimmte Annahmen getroffen, die von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen können und höchstwahrscheinlich auch abweichen werden.

Haben Sie Fragen zum Thema Umsonstrente? Unsere virtuelle Mitarbeiterin gibt Ihnen direkt Antwort auf die häufigsten Fragen.

 

Kostenloser Rückrufservice

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Begriffserklärungen

Riester-Rente:

Im Jahr 2001 hat der Gesetzgeber die „Riester-Rente“ eingeführt, die den Arbeitnehmern mittels eines staatlichen Zuschusses eine private Altersvorsorge erleichtern sollte. Man war sich in der Bundesregierung einig, dass der Staat in Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, allen Bürgern eine auskömmliche Rente zu garantieren. Bei der Reform wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten aber so gestaltet, dass weitgehend nur gesetzlich Rentenversicherungspflichtige anspruchsberechtigt waren. Selbstständige Beamte und Freiberufler wurden also effektiv diskriminiert, obwohl sie oftmals ähnlich hohe oder gar niedrigere Einkommen als Rentenversicherungspflichtige haben.

 

Rürup-Rente:

 Der Gesetzgeber hat daher im Jahr 2005 eine Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, eingeführt. Mit ihr haben nun auch Selbstständige und Freiberufler die Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung privat für ihr Alter vorzusorgen. Anders als bei der Riester-Rente gibt es hier keine direkten staatlichen Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Mit Rürup-Sparen werden allerdings viel höhere Beiträge gefördert, als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) gefördert anlegen. Um den Bundeshaushalt zu schonen und Verwerfungen und Benachteiligungen (z.B. Doppelbesteuerung) bei Steuerpflichtigen zu vermeiden, wurden umfangreiche Übergangsregelungen festgesetzt. So können Sie als Selbstständiger von ihrem Jahresbeitrag aktuell 68 Prozent als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen und so Ihr zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Der Anteil der Steuervergünstigung in der Einzahlphase steigt in den nächsten Jahren kontinuierlich in dem Maße an, wie die Übergangsregelungen abgebaut werden. Ab dem Jahr 2025 akzeptiert das Finanzamt dann 100% der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben. Zusammen mit den Erträgen aus dem Altersvermögensgesetz ergibt sich ab diesem Zeitpunkt i.d.R. eine staatliche Förderung, die Ihre Beitragszahlungen sogar übertreffen, sodass Sie Ihre zuvor eingezahlten Beiträge effektiv zurückerstattet bekommen